Heilpraktiker werden - Aber wie?
Erfahrungen aus der Naturheilpraxis von René Gräber

Voraussetzungen zur Ausübung des Berufes als Heilpraktiker
Um den Beruf des Heilpraktikers ausüben zu dürfen, müssen neben einer bestandenen Prüfung einige
Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Ein Heilpraktiker trägt immerhin fast die gleichen Verantwortungen wie ein
Schulmediziner. Obwohl in ganz Deutschland eine weitestgehend einheitliche Regelung besteht, gibt es doch in den
einzelnen Bundesländern kleinere Abweichungen. Somit sollten sich alle, die eine Ausbildung zum Heilpraktiker
anstreben, insbesondere hinsichtlich der Prüfungsrichtlinien im eigenen Bundesland kundig machen. Detaillierte
Auskunft erteilt das Ministerium für Familie, Gesundheit und Soziales.
Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie
Interessierte können die Ausbildung zum Heilpraktiker ins Auge fassen, die eine Art Vollausbildung darstellt.
Demgegenüber steht der Heilpraktiker für Psychotherapie (Abkürzung = HPG), der nach erfolgreich abgeschlossener
Prüfung allerdings hinsichtlich Behandlungen und Therapien lediglich eingeschränkt - nämlich rein auf
psychotherapeutischem Gebiet - praktizieren darf.
Gesetze - Bestimmungen - zuständige Behören
Das Heilpraktikergesetz besteht bereits seit 1939. Zusammen mit der Durchführungsverordnung des jeweiligen
Bundeslandes regelt es die Bestimmungen des Heilpraktikerberufes. Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung
dienen somit als Gesetzesgrundlagen. Die Prüfungen werden normalerweise an den regionalen Gesundheitsämtern
abgehalten. Die Anträge zwecks Prüfungszulassung sind entweder an die Untere Verwaltungsbehörde oder das örtliche
Gesundheitsamt zu richten.
Nachweise und Voraussetzungen
Welche Nachweise und Voraussetzungen verlangt werden, unterscheidet sich je nach Bundesland. In der Regel wird
ein kurzer Lebenslauf benötigt. Zudem muss das 25. Lebensjahr vollendet sein. Neben Personalausweis und
Abschlusszeugnis der Hauptschule oder einer höheren Schule, wird immer auch ein ärztliches Attest benötigt. Dies
dient als Bescheinigung darüber, dass der Antragsteller gesundheitlich in der Lage ist, die Tätigkeit des
Heilpraktikers auszuüben. Dieses Attest darf nicht älter sein als drei Monate. Letzteres gilt auch für das
polizeiliche Führungszeugnis, das ebenfalls verlangt werden kann.
Inhalte, Abläufe und Termine der Heilpraktikerprüfung
Wer einen Antrag zur Prüfung als Heilpraktiker für Psychotherapie stellen möchte, sollte Nachweise
beziehungsweise Bescheinigungen über bereits erfolgte Weiterbildungsmaßnahmen und Berufserfahrung - sofern
vorhanden - beilegen.
Seit im Jahre 1992 die Überprüfungen und Inhalte mittels Leitlinien seitens der Bundesregierung weitestgehend
vereinheitlicht wurden, sind auch die Prüfungstermine mehr und mehr zentralisiert worden. Fast im ganzen
Bundesgebiet gibt es jährlich zwei Prüfungstermine. Im März ist dies der 3. Mittwoch und im Oktober der 2. Mittwoch
des Monats. Unbeschränkt kann bei Nichtbestehen die Prüfung halbjährlich wiederholt werden. Wird die mündliche
Prüfung nicht bestanden, so muss auch die schriftliche Prüfung, die weitestgehend im Multiple-Choice-Verfahren
abgehalten wird und aus 60-80 Prüfungsfragen besteht, noch einmal absolviert werden. Für die Beantwortung der
schriftlichen Fragen stehen den Prüflingen pro Frage durchschnittlich zwei Minuten zur Verfügung.
Bei der mündlichen Prüfung, die circa 45 Minuten dauert, wird dem Prüfling zumeist auch die Lösung einer
praktischen Aufgabe abverlangt. Sie wird von einem Amtsarzt abgenommen. Dieser beruft meistens noch einen
Heilpraktiker, der bei der Abnahme der Prüfung gutachtlich mitwirkt. Jede Prüfung wird mittels Prüfungsprotokoll
dokumentiert. Die Ergebnisse gehen an das Amt für Öffentliche Ordnung, das hinsichtlich der Heilpraktikerprüfungen
als zuständige Behörde fungiert.
Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung dafür, dass die Erlaubnis erteilt wird, offiziell den Titel
“Heilpraktiker” zu führen.
Mittlerweile haben die Kenntnisprüfungen des Gesundheitsamtes einen dermaßen hohen Anforderungsgrad erreicht,
dass die durchschnittliche Durchfallquote über 60 Prozent beträgt. Obwohl prinzipiell keine Wiederholungsbegrenzung
hinsichtlich einer erneuten Teilnahme an der Prüfung festgelegt ist, wird im Einzelfall erwogen, weitere Anträge
zur Prüfungsteilnahme abzulehnen. Hier wird davon ausgegangen, dass Prüfungsabsolventen, die dreimal durchgefallen
sind, für den Beruf des Heilpraktikers nicht geeignet sind.
Die unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten
Die Ausbildung zum Heilpraktiker kann von der Dauer her stark variieren. Dies liegt insbesondere daran, dass es
die unterschiedlichsten Angebote und Unterrichtsformen gibt. Natürlich ist eine circa 3-jährige Vollzeitmaßnahme am
intensivsten. Zudem ist eine Vollzeitmaßnahme der schnellste Weg zum Ziel.
Ebenso kann es jedoch auch Sinn machen, über berufsbegleitende Lehrgänge - entweder in Form von Fernkursen oder
an Heilpraktikerschulen - den Heilpraktikerberuf zu erlernen. Dieser Weg wird von all denjenigen gerne genutzt, die
ihre momentane berufliche Tätigkeit nicht auf Kosten einer Ausbildung vorzeitig aufgeben wollen. Die
berufsbegleitenden Lehrgänge unterliegen keinem Risiko, da die monatlichen Gehaltszahlungen weiterhin in gewohnter
Weise zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der zeitlichen Flexibilität zeigen sich die Fernlehrgänge als besonders praktikabel. Sie bieten
allen Berufstätigen, die in ihrem Hauptjob zeitlich sehr stark eingebunden sind die Möglichkeit, jede freie Minute
daheim zu nutzen, um sich die Ausbildungsinhalte und das erforderliche Wissen für den Beruf des Heilpraktikers
anzueignen. Berücksichtigt werden sollte jedoch, dass die Gelegenheit des Austausches mit anderen Studierenden bei
einem Fernlehrgang weitestgehend entfällt. Zudem erfordert diese Lernmethode eine hohe Selbstdisziplin.
Welche Unterrichtsform letztendlich gewählt wird, hängt sehr stark von der persönlichen Situation ab. Ob als
Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernlehrgang, jeder angehende Heilpraktiker sollte darauf achten, dass bei der von ihm
gewählten Ausbildungsmethode die Praxis auf keinen Fall zu kurz kommt. Begleitend zur Theorie sollten regelmäßige
Praktika in Arztpraxen oder bei praktizierenden Heilpraktikern das theoretische Wissen komplettieren.
Alle, die den Beruf des Heilpraktikers anstreben, sollten sich im Klaren sein, dass - welche Unterrichtsform
letztendlich auch gewählt wird - nur ein wirklich umfangreicher medizinischer und heilkundlicher Wissensschatz in
Theorie und Praxis zum Bestehen der Prüfung führt.
Inhalte der Heilpraktiker Überprüfung
Inhaltlich erweisen sich die Überprüfungen als sehr umfangreich. Sie beginnen mit der Berufs- und Gesetzeskunde,
die die rechtlichen Grenzen der Heilkunde einschließen. Dem Heilpraktiker fehlt es an der ärztlichen Approbation.
Somit praktiziert er (verglichen mit einem Arzt), in eingeschränktem Umfang, unterliegt jedoch, genau wie ein Arzt,
der Schweigepflicht.
Darüber hinaus benötigt der Heilpraktiker Kenntnisse der Anatomie, der allgemeinen Krankheitslehre, der
Versorgung von Notfällen und der Anamneseerhebung. Zudem sollte ein Heilpraktiker unterschiedliche
Untersuchungsmethoden kennen. Auch Praxishygiene, Punktions- und Injektionstechniken sollten für angehende
Heilpraktiker keine Fremdwörter sein. Ferner muss jeder Heilpraktiker Laborwerte deuten und Volkskrankheiten,
Stoffwechsel-, Herz- und Kreislauferkrankungen, ansteckende und degenerative Erkrankungen erkennen können. In all
diesen Punkten sind zumindest Grundkenntnisse gefragt.
Die Gefahren und Grenzen therapeutischer und diagnostischer Methoden muss ein Heilpraktiker erkennen und seine
Therapien dementsprechend auslegen.
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Rechte und Pflichten eines Heilpraktikers
Nach bestandener Prüfung wird die Erlaubnis erteilt, berufsmäßig und gegen Entgelt heilkundlich zu praktizieren.
Dies ist einem Heilpraktiker überall möglich. Eröffnet er eine Praxis, muss er einen Nachweis über geeignete
Räumlichkeiten zur Ausübung der Heilkunde erbringen. Auch eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft ist
erforderlich. Darüber hinaus unterliegen Heilpraktiker der Haftpflichtversicherungspflicht.
Die Rechte und Pflichten eines Heilpraktikers sind ähnlich denen eines Arztes gelagert. Neben der bereits
erwähnten Schweigepflicht besteht auch für den Heilpraktiker eine Dokumentationspflicht. Er muss also - ebenso wie
ein Arzt - eine Patientenkartei führen. Zudem unterliegen alle Heilpraktiker der Sorgfalts- und Aufklärungspflicht.
Letztere gilt der Patienteninformation hinsichtlich Diagnosen, Nebenwirkungen, Therapiekosten und Risiken. Der
Beruf des Heilpraktikers zählt zu den freien Berufen, somit bedarf die Ausübung keiner Gewerbeanmeldung.

Dieser Beitrag wurde letztmalig am 09.08.2012 aktualisiert
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