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Ein Knochenbruch
(=Fraktur) kann durch direkte Einwirkung (z.B. Schlag oder Stoß) an
der betroffenen Stelle auftreten, indirekt durch die Hebelwirkung
an einer Stelle fern der Einwirkung, durch wiederholtes Einwirken
von kleinen Schädigungen (=Ermüdungsbruch) oder bei z.B. durch
Knochenmetastasen (=Fernabsiedlungen eines Krebses) vorgeschädigtes
Knochengewebe ohne passende ursächliche Einwirkung (=pathologische
Fraktur).
Es gibt
geschlossene Frakturen, bei denen die Weichteile und die Haut
unverletzt bleiben. Bei den offenen Frakturen kommt es zu Haut- und
Weichteilverletzungen unterschiedlichen Ausmaßes (Durchspießung der
Haut mit Knochenstücken, Zerreißung der Haut mit großer Hautwunde,
Zerstörung der Haut mit Muskel-, Sehnen-, Nerven- oder
Blutgefäßschädigung bis zur kompletten oder inkompletten
Amputation).
Um eine Fraktur
festzustellen, gibt es sichere Frakturzeichen (Fehlstellung,
erhöhte Beweglichkeit, Knochenreiben = Crepitatio, sichtbare
Knochenbruchstücke) und unsichere Frakturzeichen (Schwellung,
Bluterguss, Schmerz, beeinträchtigte Funktion).
Eine wichtige
Nachweismethode ist die Röntgenaufnahme, auf der man einen Bruch
meist eindeutig erkennen kann.
Wichtige
Begleiterscheinungen von Knochenbrüchen können Nervenverletzungen und allgemeine Symptome wie
z.B. ein Schock sein.
siehe auch: Knochenhautentzündung -
Knorpelschaden - Minearlstoffmangel - Muskelaufbau - Quetschungen - Schmerzen |