Die transkutane elektrische Nervenstimulation ist eine Behandlungsmethode, die inzwischen auf eine fast 50-jährige Geschichte zurückblicken kann.
Ihr Haupteinsatzgebiet sind (laut Wikipedia): „Chronische Schmerzsyndrome, die kausal nicht zu beeinflussen sind, z. B. chronische Kopfschmerzsyndrome, Radikulärsyndrome, Pseudoradikulärsyndrome, Arthralgien, Neuralgien, Stumpfschmerzen und postoperative Schmerzsyndrome.“
Haben wir es hier somit mit einer ernstzunehmenden Konkurrenz für die medikamentöse Behandlung von Schmerzen zu tun? Wenn man den Angeboten, die Anzahl stetig zunehmen, für diese Geräte im Internet glauben darf, dann liegt der Verdacht nahe, dass hier eine sichere und wirksame Alternative gegeben ist.
Die schulmedizinische Alternative der medikamentösen Therapie wird zwar gerne als das Nonplusultra zur Behandlung von Schmerzen ausgegeben. Was man aber in schulmedizinischen Kreisen gerne verschweigt, das ist dies hier einmal zusammengetragen:
TENS ist also ein „Schmerzmittel“, das nicht ganz in das traditionelle schulmedizinische Behandlungsschema passt. Entwickelt und patentiert wurde das erste Gerät im Jahr 1974 in den USA.
Ursprünglich war das Gerät konzipiert, um Toleranzentwicklungen bei Elektrostimulation zu beobachten. Eine Reihe von Teilnehmern bei diesen Tests berichteten während und nach den Tests, dass die Anwendung von TENS einen positiven Einfluss auf vorhandene Schmerzen ausübte. Daraufhin wurde zielgerichtet eine Reihe von TENS-Apparaten entwickelt und patentiert.
Andere Seiten, wie die von WebMD (Back Pain TENS Treatment: TENS Belt Benefits) empfehlen einen Einsatz unter der Aufsicht von einem Arzt oder Physiotherapeuten. Denn neben den Kontraindikationen gibt es beim Einsatz der Elektroden einiges, was unbedingt beachtet werden muss.
Als Kontraindikationen gelten Herzschrittmacher, Schwangerschaft, Epilepsie und möglicherweise eine Reihe von neurologischen Störungen.
Bestimmte anatomische Gebiete sind für die TENS-Elektroden nicht geeignet. Dazu zählen das Gebiet über und um die Augen, direkt über der Wirbelsäule, wunde und/oder entzündete Hautstellen, die Vorderseite des Halses, über oder in der Nähe von Tumoren (da Elektrizität das Zellwachstum fördern kann) etc. Man sollte auch während des Autofahrens auf den Einsatz des Geräts verzichten.
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Wirksamkeit von TENS
Bei einem Konkurrenzprodukt zur schulmedizinischen medikamentösen Therapie von Schmerzen liegt der Verdacht nahe, dass man in der Schulmedizin nicht besonders vorteilhaft von dieser Konkurrenz spricht. Ein langer Artikel von „Medscape“ beginnt bereits in seiner Einleitung mit der Bemerkung, dass die Studienlage wenig Grund zu der Annahme gibt, dass TENS wirksamer als Placebo sei.
Die deutsche Ausgabe von Wikipedia beeilt sich wieder einmal, diesem Standpunkt beizupflichten. Eigenartigerweise zitiert die englische Ausgabe von Wikipedia zu TENS eine Reihe von positiven Studien und verzichtet vollkommen auf den gebetsmühlenartigen Hinweis, dass es keine Studien gibt und darum TENS nicht wirksam sein kann.
Die Autoren kommen hier zu dem Schluss, dass es wissenschaftliche Beweise dafür gibt, dass es Mechanismen im peripheren und zentralen Nervensystem gibt, die auf die schmerzlindernde Aktivität von TENS reagieren. Was zu beachten ist, das ist die Tatsache, dass es hier offensichtlich eine Toleranzentwicklung gibt beziehungsweise geben kann, die durch bestimmte Anwendungsstrategien verhindert werden kann.
Die Autoren glauben, dass die Intensität der Stimulation der kritische Faktor für die Wirksamkeit von TENS ist. Sie zitieren eine Metaanalyse, laut der positive Behandlungsergebnisse durch TENS bei chronischen Muskelschmerzen erzielt worden sind. Weiter zitieren sie randomisierte, kontrollierte Studien, die auf konsistenter Basis zeigen, dass TENS effektiv ist bei akuten, beginnenden und postoperativen Schmerzen.
Sie geben aber auch zu bedenken, dass TENS bei bestimmten individuellen Schmerzzuständen, wie Hexenschuss, noch keine so deutlichen Ergebnisse hat produzieren können. Grund dafür ist eine weniger gut durchgeführte Studienlage und/oder Studien mit sehr geringer Teilnehmerzahl.
Das Cochrane Institut liest es sich nicht nehmen, gleich zwei Veröffentlichungen, beides Metaanalysen, zu diesem Thema beizusteuern. Die erste Arbeit stammt aus dem Jahr 2008. Die letzte Veröffentlichung stammt aus dem Jahr 2017.
Die Autoren hatten bei der Diskussion ihrer Daten die Schlussfolgerung gemacht, dass die Studienlage ungünstig ausfällt, da die zur Verfügung stehenden Studien methodische Fehler aufweisen und es zudem keine großen klinischen Studien zu TENS gibt.
In dieser Ausgabe wurden TENS-Behandlung mit Schein-TENS-Behandlungen (als Placebo) verglichen und bewertet. Die Autoren kamen zu dem Schluss, dass die Qualität der gefundenen Studien sehr zu wünschen übrig lässt und von daher eine zuverlässige Beurteilung unmöglich macht.
Die Autoren schließen allerdings nicht daraus, dass TENS unwirksam ist. Vielmehr wünschen sie sich eine Verbesserung bei der Durchführung von Studien in diesem Bereich.
Die Autoren untersuchten die Stimulation des peripheren Nervensystems und dessen Einfluss auf die Behandlung von Operationsschmerzen. Sie stellten dabei fest, dass die Stimulation die Schmerzschwelle der Teilnehmer erhöht und somit zu einem geringeren Schmerzempfinden beiträgt.
Die Zahl der teilnehmenden Patienten (genauer gesagt Patientinnen, da es keine männlichen Teilnehmer gab) betrug nur 20, die in zwei Gruppen eingeteilt wurden. Zehn Patienten erhielten TENS und die anderen zehn erhielten eine TENS-Scheinbehandlung.
Es zeigte sich, dass unter TENS die schmerzbezogene Aktivierung der entsprechenden Areale im Gehirn signifikant abnahm im Vergleich zur Scheinbehandlung.
Die Studie untersuchte die Modulation der zentralen Schmerzempfindung durch TENS mit niedrigen Frequenzen.
Auch hier gab es nur 20 Teilnehmer, die in zwei Gruppen aufgeteilt wurden und entweder eine TENS-Behandlung oder eine entsprechende Scheinbehandlung erhielten.
Mithilfe von MRI (wie in der vorhergehenden Studie auch) wurden die entsprechenden Areale im Gehirn vermessen und auf Veränderungen untersucht.
Die Autoren stellten fest, dass TENS einen schmerzstillenden Effekt durch die Modulation der Schmerzempfindung im Gehirn bewirkt.
Es handelt sich erfreulicherweise um eine doppelblinde, randomisierte, placebokontrollierte Studie, die an fünf verschiedenen Fachkliniken für Schmerzen in Belgien durchgeführt worden ist. Die Teilnehmerzahl betrug 67.
Als Ergebnis stellte sich heraus, dass die Migräneattacken pro Monat und die Zahl der Tage mit Migräne pro Monat in der Verumgruppe signifikant reduziert wurden im Vergleich zur Placebogruppe. Nebenwirkungen gab es bei keiner der beiden Gruppen.
Die Autoren folgern aus ihren Beobachtungen, dass eine Behandlung mit TENS eine effektive und sichere Prävention gegen Migräne darstellt.
Fazit
Die Schmerzbehandlung mit TENS-Apparaten scheint nicht nur effektiv zu sein, sondern scheint auch bei der Prophylaxe von bestimmten Schmerzzuständen, zum Beispiel Migräne, zu wirken. Das Durcheinander in der Studienlage führe ich darauf zurück, dass, wie bei anderen alternativen Behandlungsmethoden und Naturheilmitteln auch, finanzielle Gründe groß angelegte, gut durchgeführte Studien erschweren oder verhindern.
Die weniger gut durchgeführten beziehungsweise aufgestellten Studien mit begrenzten Teilnehmerzahlen zeigen jedenfalls einen Trend zu einer positiven Wirkung. Studien mit negativem Ergebnis können auch das Resultat von Resistenzentwicklungen sein, denen eine TENS-Behandlung unterliegen kann.
Übrigens: Bei definierten Schmerzzuständen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Miete eines TENS-Geräts. In Ausnahmefällen wird sogar der Kauf von der Kasse erstattet. Man sollte aber das Ganze vorher mit seiner Krankenkasse abklären.
Geräte und Gerätschaften
Die Zahl der TENS-Geräte wird langsam unüberschaubar. Ein Vergleich der Preise der verschiedenen Geräte zeigt ebenfalls eine fast „unüberschaubare“ Divergenz. Es gibt Geräte für zehn Euro bis hin zu Geräten von über 330 EUR. Der Kunde hat hier also die Qual der Wahl.
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Beitragsbild: 123rff.com – ralwel
Dieser Beitrag wurde letztmalig am 27.6.2018 aktualisiert.
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